Flossmann Teiche

Sachverständiger für Schwimm- und Zierteiche

Der Gerichtssachverständige ist Helfer des Gerichts und stellt diesem sein Fachwissen zur Verfügung. Im Interesse der Qualität der Rechtspflege muss daher hervorragende Sachkunde, Objektivität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit verlangt werden.

Die Fähigkeit, sich korrekt auszudrücken und die Fähigkeit, auch fachlich schwierige Sachverhalte verständlich darzulegen, sind weitere unabdingbare Voraussetzungen. Das Vorliegen und der Weiterbestand dieser Voraussetzungen wird in einem Qualitätssicherungsverfahren (Zertifizierungsverfahren) geprüft, das die Präsidenten der Gerichtshöfe I. Instanz - das ist in Tirol das Landesgericht Innsbruck - als Zertifizierungsstellen durchführen.

Seit Juni 2006 ist Christian Flossmann auch als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Schwimmteiche und Zierteiche tätig.

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